Grundstücksrecht - Schöner Erben

Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht ist ein spezieller Teil des Immobilienrechts und bezeichnet das sogenannte Recht der unbeweglichen Sachen. Vor diesem Hintergrund berate ich meine Mandanten vor allem bei allen Fragestellungen rund um die Nutzung von Grundstücken. Dies beinhaltet Begründung, Übertragung, Änderungen und Aufhebung von solchen rechtlichen Regelungen, sei es ein Vorkaufsrecht, Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnungsrecht und, und, und. 

Meine Beratung im Grundstücksrecht kommt natürlich besonders im Zusammenhang mit erbrechtlichen Fragen zum Einsatz. Die Übertragung von Grundstücken bringt besondere Anforderungen mit sich, die es zu beachten gilt, um Schenkung oder Erbschaft rechtssicher und strategisch optimal zu gestalten. Zu meinen Leistungen gehört auch die Beratung der Vermögensnachfolger und die langfristig gestaltende Begleitung im Umgang mit dem ererbten Grundstück.