Erbrecht - Schöner Erben

Erbrecht

Als Expertin für Erbrecht habe ich immer wieder eine Erfahrung gemacht: Die anwaltliche Beratung rund ums Erben und Vererben beginnt nicht erst beim Erbfall, sondern schon wesentlich früher. Die planende Beratung und Gestaltung hat sich als Schwerpunkt meiner Tätigkeit herausgebildet. Das kann die individuelle und generationsübergreifende Strukturierung und Optimierung der Vermögensnachfolge bei Unternehmern oder Inhabern größerer Familienvermögen sein. Das kann aber auch die persönliche Beratung eines Familienoberhauptes sein, um die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentsgestaltung sowie mögliche Regelungen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu erläutern.

Ebenfalls häufig angefragt wird die Überprüfung bereits bestehender Regelungen, denn im Laufe der Jahre können sich frühere Vorstellungen wandeln. Wenn sich aus der Analyse der bereits bestehenden letztwilligen Verfügung Änderungsbedarf ergibt, wird entweder der überflüssige Teil gestrichen oder ein „neuer Maßanzug“ für den Mandanten geschneidert. In jedem Fall wissen meine Mandanten danach, wo sie rechtlich stehen und welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben und wählen können.

Nach dem Erbfall erkläre ich zunächst, was zum Beispiel das Testament der Eltern für die Mandanten bedeutet. Ausgehend von diesen Erkenntnissen erarbeite ich mit ihnen Handlungsmöglichkeiten für das weitere Vorgehen.