Erbmediation - Schöner Erben

Erbmediation

Ausgehend von meiner Tätigkeit als Anwältin für Erbrecht liegt mein Mediationsschwerpunkt in der Erbmediation. Familien unterstütze ich darin, ihr Familienvermögen zu erhalten und dieses nicht zum Grund für ein tiefgreifendes Zerwürfnis werden zu lassen. Der Fokus liegt darauf, dass Familien vor und nach dem Erbfall miteinander in Kontakt bleiben und miteinander kommunizieren.

Wenn das Erbe eines Verstorbenen Anlass zu Differenzen oder unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten des Testaments bietet, sind zeitnahe Regelungen für die Betroffenen wichtig – vor allem dann, wenn sich die Familienmitglieder lange nicht gesehen haben und/oder räumlich dauerhaft weit voneinander entfernt leben. Dann ist kaum Zeit für einen ausführlichen Mediationprozess vorhanden, weshalb ich das Konzept der „KurzZeitMediation“ anwende. Je nach Verfassung und Einstellung der Beteiligten kann diese „KurzZeitMediation“ in wenigen Tagen oder sogar an nur einem (dann durchaus arbeitsintensiven) Wochenende sämtliche Probleme familiengerecht lösen.

Die Erbmediation vor dem Erbfall ist ein längerer Prozess der Lösungsfindung und umfasst eine ganze Reihe von Aufgaben. Dazu gehören die Analyse der persönlichen Situation, die Ermittlung von Wünschen und Zielen der einzelnen Familienmitglieder, sowie die gemeinsame Entwicklung von Regelungsideen. Dafür werden auch regelmäßig die typischen Berater (Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung) eingebunden. Dabei werden beispielsweise auch Gesellschaftsverträge, Erbverträge oder auch Testamente etc. entsprechend den getroffenen Vereinbarungen angepasst beziehungsweise erstellt. Am Ende der Mediation steht das von allen Beteiligten vereinbarte Konzept.